Geschäftsbücher

Eine fehler- und lückenlose Buchführung ist das A und O für jedes seriöse Unternehmen. Seit Anfang 2013 gilt dieser Grundsatz umso mehr, da für Geschäftsbücher eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren eingeführt wurde. Das sorgfältige Eintragen aller Zahlungsein- und -ausgänge ist jedoch nicht nur eine Formsache, sondern kann auch massgeblich zum Erfolg oder Misserfolg geschäftlicher Belange beitragen.